1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die verbindlichen Vereinbarungen zwischen der Trainerin und Einzelunternehmerin, Katharina Rohrer (nachfolgend Trainerin genannt) und dem Kunden.

Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung beider Seiten.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand dieser Vereinbarung zwischen der Trainerin und dem Kunden ist Personal Coaching, Gruppencoaching und/oder Online Coaching, was in den nachfolgenden Punkten definiert wird.

2.2. Die Teilnahme an einer Einheit erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainerin übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die vor, während oder nach der Einheit passieren.

2.3. Die Sporttauglichkeit bzw. -eignung wird bei Bedarf vor Beginn der Inanspruchnahme durch eine/n von der Trainerin ausgewählten Partnerarzt/-ärztin überprüft. Bei Vorliegen einer potentiellen Gefährdung des Kundens behält sich die Trainerin vor, die Betreuung des Kundens abzulehnen. Ausgenommen ist hier das Online Coaching, bei dem es standardmäßig nur einen Online – Fragebogen gibt.

2.4. Personal Coaching

2.4.1. Als Personal Coaching werden individuelle Trainingspläne, Ernährungscoaching und Einzelstunden von der Trainerin angeboten.

2.4.2. Der generelle Ablauf des Personal Coachings wird wie folgt skizziert:

  • Anfrage / Kontaktaufnahme des Kundens
  • Kennenlerngespräch zwischen der Trainerin und dem Kunden
  • Erstgespräch zwischen der Trainerin und dem Kunden
  • Festlegen des Leistungsumfanges und Rahmenbedingungen
  • Start des vereinbaren Coachings

2.4.3. Die Inanspruchnahme eines Personal Coachings erfolgt auf Basis der wahrheitsgemäßen Beantwortung des Anamnesebogens im Erstgespräch.

2.5. Gruppencoaching

2.5.1. Als Gruppencoaching werden unterschiedliche Veranstaltungen für Kunden und Freunde angeboten deren Anmeldung ohne vorherige Gespräche möglich ist. Daher entfällt hier standardmäßig das Kennenlerngespräch und das ärztliche Erstgespräch. Der Kunde hat natürlich die Möglichkeit, diese Leistungen trotzdem kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen.

2.5.2. Die Trainerin behält sich vor, diese Veranstaltungen von externen Trainern bzw. Experten abhalten zu lassen, um mehr Vielfalt in die Einheiten zu bringen.

2.5.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Regelmäßigkeit dieser Veranstaltungen, kann aber ein eigenes, individuelles Gruppencoaching-Paket buchen. Die Bestimmungen dafür werden gesondert festgelegt.

2.6. Online Coaching

2.6.1. Als Online Coaching werden allgemeine Trainings- und Ernährungskonzepte angeboten.

2.6.2. Diese Konzepte richten sich nicht individuell an einzelne Kunden, sondern stellen vielmehr allgemeine Gesundheitskonzepte dar.

2.6.3. Vor Inanspruchnahme eines Konzeptes muss ein Fragebogen online ausgefüllt werden. Bei Vorliegen von Risikofaktoren behält sich die Trainerin vor, den Kunden zu einem persönlichen Erstgespräch einzuladen, um die Sporttauglichkeit und -eignung ärztlich überprüfen zu lassen.

 

  1. Leistungen

3.1. Die Trainerin verpflichtet sich jede Leistung sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten zu erbringen und alle Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistung individuell zu betreuen und beraten.

3.2. Die vereinbarten Leistungen werden im Rahmen des Vertragsabschlusses schriftlich festgelegt.

3.3. Die Inanspruchnahme der Leistung muss zwischen der Trainerin und dem Kunden individuell vereinbart werden. Das umfasst die Art, den Ort und den Umfang der Leistung sowie die dafür anfallenden Kosten.

 

  1. Terminvereinbarung / Stornierung

4.1. Termine zu Einzelstunden müssen individuell zwischen der Trainerin und dem Kunden vereinbart werden.

4.2. Termine zu Veranstaltungen werden von der Trainerin festgelegt und können nicht individuell auf Kunden abgestimmt werden.

4.3. Alle Termine können bis zu 12 Stunden im Vorhinein kostenfrei abgesagt werden. Liegen besondere Gründe für die Stornierung vor (z.B. Krankheit, Tod eines Angehörigen, etc.) kann eine Trainingseinheit auch kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall obliegt es der Trainerin eine Stornogebühr einzuheben.

4.4. Die Stornogebühr beträgt 50% des vereinbarten Leistungspreises und wird bei Absage innerhalb von 12 Stunden vor der Einheit verrechnet.

4.5. Bei Nichterscheinen ohne Absage der Einheit wird der volle Leistungspreis in Rechnung gestellt.

4.6. Bei Absage eines Termins durch die Trainerin muss dem Kunden ein geeigneter Ersatztermin kostenfrei angeboten werden.

4.7. Bei Veranstaltungen, die in einem Außenbereich stattfinden, behält sich die Trainerin vor, diese bei Schlechtwetter abzusagen und gegebenenfalls einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.

 

  1. Kosten und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und gemäß §6 Absatz 1 Z 27 UStG exklusive Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

5.2. Die Kosten werden im Rahmen des Vertrages basierend auf der vereinbarten Leistung geregelt.

5.3. Die Kosten sind im Vorhinein zu bezahlen. Je nach Leistung und Vereinbarung kann die Bezahlung durch Überweisung oder in bar erfolgen. Das wird individuell im Rahmen des Vertrages festgelegt und ist auf der Rechnung ersichtlich.

5.4. Der Kunde hat das Recht innerhalb von 14 Kalendertagen vom Vertrag zurückzutreten. Spätestens bei der Inanspruchnahme der ersten Einheit bzw. der Übergabe und Besprechung des Trainingsplanes verfällt dieses Recht jedoch.

5.5. Bei Inanspruchnahme von Online Coaching werden die Konzepte erst nach Verstreichen der gesetzlichen Kündigungsfrist nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bereitgestellt. Diese entspricht 14 Kalendertage ab Vertragsbeginn. Der Kunde kann nach § 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG ausdrücklich auf die vollständige Erbringung der Leistung vor Ablauf der Kündigungsfrist bestehen.

 

  1. Sonstige Kosten

6.1. Die Trainerin übernimmt keine Kosten für Leistungen von Dritten, wie beispielsweise eine physiotherapeutische Behandlung oder Mitgliedsbeiträge in einem Fitnessstudio. Diese Kosten sind vom Kunden nach den Bedingungen des jeweiligen Dritten zu tragen.

6.2. Anreisen bis zu 20 km sind kostenfrei. Ab dem 21. Km wird Kilometergeld laut aktueller Geltung des Bundesministerium für Finanzen (BMF) verrechnet.

6.3. Besorgt sich der Kunde individuelles Equipment, um seine Ziele noch besser zu erreichen, so werden die Kosten dafür vom Kunden getragen. Die Trainerin kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl unterstützen.

 

  1. Sporttauglichkeit / Erkrankungen

7.1. Durch das ärztliche Gespräch vor der ersten Trainingseinheit (gilt nur für Personal Coaching) wird die Sporttauglichkeit des Kunden festgestellt. Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf diese Untersuchung so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für alle Leistungen des geplanten Coachings eine ärztliche Genehmigung einholt.

7.2. Der Kunde versichert, dass er sportgesund ist.

7.3. Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein sportliches und bewegungsorientiertes Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einschränkungen des Bewegungsapparates oder Herz-Kreislauf-Systems, Einnahme von Medikamenten etc). Liegen gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen vor, verpflichtet sich der Kunde dies im Rahmen des Erstgespräches vor der ersten Personal Coaching-Einheit bekannt zu geben und es wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt eine individuelle und mögliche Trainingsgestaltung besprochen.

7.4. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc) vor, während oder nach der Trainingseinheit sollte von Seiten des Kunden sofort hingewiesen werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.

7.5. Alle Fragen zum derzeitigen bzw. bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind vom Kunden wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Über alle Änderungen diesbezüglich ist die Trainerin zu informieren. Die Trainerin verpflichtet sich, die Informationen über Gesundheitszustand und Lebensumstände eines Kunden mit Sorgfalt zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben. Der Datenschutz wird gesondert in Punkt 8 behandelt.

7.6. Liegt eine Sportuntauglichkeit vor, so behält sich die Trainerin vor, das Coaching erst nach Absprache mit einem geeigneten Experten, wie beispielsweise einem Facharzt oder Physiotherapeuten, zu starten und gegebenenfalls den Kunden erst nach ärztlicher bzw. physiotherapeutischer Behandlung zu betreuen.

 

  1. Datenschutz

8.1. Die Trainerin versichert, dass persönliche Daten der Kunden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO 2016/679) behandelt werden. Die Trainerin führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

8.2. Gesundheitsdaten des Kundens werden von der Trainerin nicht gespeichert oder verarbeitet. Diese Daten werden im Rahmen der ärztlichen Untersuchung von dem/r ausgewählten Partnerarzt/-ärztin erhoben und nicht von der Trainerin aufbewahrt.

8.3. Der Kunde wird bei jedem Vertragsabschluss auch gesondert auf die Verarbeitung der persönlichen Daten hingewiesen und muss dazu seine Zustimmung erklären.

8.4. Die Trainerin verpflichtet sich, alle ihr mitgeteilten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

8.5. Der Kunde akzeptiert, dass Fotos während der Trainingseinheit gemacht werden können und im Rahmen der Internetpräsenz bzw. der sozialen Medien verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

  1. Geheimhaltung / Urheberrecht

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die individuell erstellten Trainingspläne ohne schriftliche Zustimmung der Trainerin nicht an Dritte weiterzugeben. Die Pläne sind individuell und könnten demnach für Dritte gesundheitsschädlich sein.

9.2. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf der Internetpräsenz der Trainerin (www.karo-fitness.at) und des Mitgliederbereiches liegt ausschließlich bei der Trainerin. Die Nutzung ist für Mitglieder im Rahmen ihrer Leistungen bestimmt und jede weitere Nutzung, insbesondere Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, ist ohne die schriftliche Zustimmung der Trainerin untersagt.

 

  1. Gerichtsstand

10.1. Für alle aus einer Geschäftsverbindung mit der Trainerin entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens der Trainerin vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.

 

Stand April 2018